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Bereich: Angehörige der Gesundheitsberufe Rechtsgrundlage: Artikel 49 Absatz 6 Buchstabe a und Artikel 75 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates. Pilotprojekt — Haushaltslinie: 04 04 11. Politische Ziele: Die Haushaltsbehörde ersucht die Kommission, aus diesen Mitteln Initiativen zu finanzieren, die den Umgang mit der neuen Beschäftigungssituation im Gesundheitssektor, insbesondere hinsichtlich der beruflichen Qualifikation und der Tätigkeit der Beschäftigten im Gesundheitsbereich einschließlich Assistenten im Gesundheitsdienst und geringer qualifizierter Krankenpfleger/-innen, erleichtern. Die Maßnahmen beinhalten Folgendes: — Analyse von Faktoren und Strategien, deren Ziel darin besteht, dem Bedarf an Maßnahmen, die auf lange Sicht eine Erhöhung des Personalangebots im Gesundheitswesen und eine bessere Qualifikation des Gesundheitspersonals bewirken, besser gerecht zu werden; — Förderung des Austauschs von Strategien und bewährten Verfahren, mit denen dem gestiegenen Bedarf an Pflegeleistungen infolge des demografischen Wandels begegnet werden kann; — Finanzierung von Initiativen zur Untersuchung der Auswirkungen der grenzüberschreitenden Mobilität auf das Gesundheitswesen; — Berücksichtigung der Auswirkungen der in diesem Zusammenhang eventuell zutage tretenden Gehaltsunterschiede; ferner Studien, Sitzungen mit Sachverständigen und eine Informationskampagne. Es sollte auch eine Lösung gefunden werden, um das Versorgungsniveau in den nationalen Gesundheitssystemen zu erhalten. Die Ziele des Projekts stehen im Einklang mit dem geplanten Grünbuch der Kommission über Gesundheitspersonal in der EU, mit dem eingehende Überlegungen zur Personalplanung und zum Personalangebot im Gesundheitsbereich sowie zu den Auswirkungen der Mobilität der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen eingeleitet werden sollen. Mittelzuweisungen 2008: Haushaltslinie 04 04 11 Pilotprojekt: Neue Beschäftigungssituation im Gesundheitssektor: Bewährte Verfahren zur Verbesserung der Berufsausbildung und der beruflichen Qualifikationen der Beschäftigten im Gesundheitsbereich einschließlich des Aspekts ihrer Gehälter. 1 000 000 EUR. Zahl der geplanten konkreten Maßnahmen: 4. Bei der ersten Maßnahme handelt es sich um einen Beitrag von maximal 100 000 EUR zu einer von der GD Unternehmen und Industrie in Zusammenarbeit mit der GD Gesundheit und Verbraucher eingeleiteten Studie über „Gesundheitsleistungen, -sektoren und -produkte in Europa — Bewertung der gegenwärtigen Situation, Chancen, Herausforderungen und sozioökonomische Auswirkungen“. Die Maßnahme wird im Wege einer offenen Ausschreibung durchgeführt werden. Das Auswahlverfahren soll im September 2008 abgeschlossen sein. Bei der zweiten Maßnahme handelt es sich um eine direkte Finanzhilfe in Höhe von maximal 400 000 EUR und 80 % zugunsten der WHO-Beobachtungsstelle („WHO Observatory“) für die Veranstaltung von Workshops über den Austausch von bewährten Verfahren für Strategien zur Personalerhaltung und -bindung im Gesundheitsbereich. Gemäß Artikel 168 Absatz 1 f der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung wird die Finanzhilfe, aufgrund der besonderen Merkmale der Maßnahme und weil es sich bei der WHO um eine hoch spezialisierte Einrichtung handelt, ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden. Die dritte Maßnahme ist eine direkte Finanzhilfe von maximal 300 000 EUR und 60 % zugunsten der OECD für eine Studie zur Bewertung der Arbeitsbedingungen von Krankenpflegerinnen und -pflegern sowie von Strategien zur Förderung einer effizienteren Personalverwaltung im Krankenpflegebereich. Gemäß Artikel 168 Absatz 1 f der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung wird die Finanzhilfe, aufgrund der besonderen Merkmale der Maßnahme und weil es sich bei der OECD um eine hoch spezialisierte Einrichtung handelt, ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gewährt werden. Als vierte Maßnahme ist ein Workshop in Brüssel im Dezember 2008 für maximal 200 000 EUR geplant. Der Workshop wird über verschiedene Verträge finanziert, die nach der Veröffentlichung des Grünbuchs über Gesundheitspersonal in der EU geschlossen werden und die Einleitung einer Informationskampagne, die Förderung der Diskussion und die Anregung zur Mitarbeit bei der Ermittlung bewährter Verfahren zum Gegenstand haben.
Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 umfasst die Haushaltslinie 04 04 11 — „Pilotprojekt — Neue Beschäftigungssituation im…
AUSBILDUNG 1. Haushaltslinien: 17 04 07 01 und 17 04 04 01 Rechtsgrundlage: — Artikel 51 und Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 882/2004; —…
1. ALLGEMEINER KONTEXT 1.1. Politischer und rechtlicher Hintergrund Mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG (nachstehend „Programmbeschluss“) wurde das zweite…
AUSBILDUNG 1. Haushaltslinien: 17.04 07.01 und 17.04 04.01 Rechtsgrundlage — Verordnung (EG) Nr. 882/2004, insbesondere die Artikel 51 und 66 Absatz 1 Buchstabe…
(2003—2008) ARBEITSPLAN 2006 1. ALLGEMEINER KONTEXT 1.1. Politischer und rechtlicher Hintergrund Artikel 152 Absatz 1 EG-Vertrag sieht vor, dass bei der…
1. ALLGEMEINER HINTERGRUND 1.1. Politischer und rechtlicher Hintergrund Mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG (nachstehend „Programmbeschluss“) wurde das zweite…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.