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Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Abkommen mit Drittländern oder internationalen Organisationen abzuschließen.
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit Drittländern oder…
Die Gemeinschaft ist befugt, Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen zu erlassen und Vereinbarungen mit anderen Ländern oder…
Die Gemeinschaft verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit für den Erlass von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischereiressourcen und für…
Die Europäische Gemeinschaft verfügt über die ausschließliche Zuständigkeit für den Erlass von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei mehrerer regionaler Fischereiorganisationen. Diese Organisationen haben für bestimmte Arten Fangbeschränkungen und andere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.