Erwägungsgrund 2 32006D0188BESCHLUSS DES RATES vom 21. Februar 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark zur Ausdehnung auf Dänemark der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist, sowie der Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates über die Einrichtung von „Eurodac“ für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwendung des Dubliner Übereinkommens (2006/188/EG)
Das Übereinkommen wurde am 13. März 2005 vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss des Rates vom 13. Juni 2005 im Namen der…
Erwägungsgrund 2 32007D0840BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über Erleichterungen bei der Erteilung von Visa (2007/840/EG)
Das Abkommen wurde am 18 Juni 2007 gemäß einem am 12. Juni 2007 angenommenen Beschluss des Rates vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der…
Erwägungsgrund 2 32007D0341BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation (2007/341/EG)
Das Abkommen ist gemäß einem am 22. Mai 2006 angenommenen Beschluss des Rates am 25. Mai 2006 vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses im Namen der…
Erwägungsgrund 2 32007D0340BESCHLUSS DES RATES vom 19. April 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (2007/340/EG)
Das Abkommen wurde am 25. Mai 2006 gemäß einem am 22. Mai 2006 angenommenen Beschluss des Rates im Namen der Europäischen Gemeinschaft vorbehaltlich eines…
Erwägungsgrund 2 32007D0839BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen (2007/839/EG)
Das Abkommen ist gemäß einem am 12. Juni 2007 angenommenen Beschluss des Rates am 18. Juni 2007 vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses im Namen der…
Erwägungsgrund 3 32009D0947BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/947/EG)
Das Abkommen wurde am 7. Juli 2009 im Namen der Gemeinschaft vorbehaltlich seines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2009/741/EG des Rates unterzeichnet.