Art. 2 32008D0792BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/792/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Art. 2 32008D0628BESCHLUSS DES RATES vom 25. Februar 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/628/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Art. 2 32008D0777BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juli 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/777/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32008D0430BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/430/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 2 32008D0429BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 26. Mai 2008 über den Abschluss des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2008/429/EG, Euratom)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.
Art. 2 32007D0548BESCHLUSS DES RATES vom 5. Juni 2007 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (2007/548/EG)
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll mit Wirkung vom 1. Januar 2007 vorläufig angewandt.