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Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses dieses Protokolls — im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und…
Das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer…
Das Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen wird — vorbehaltlich seines Abschlusses — im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer…
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.