Art. 3 32009D0088BESCHLUSS 2009/88/GASP DES RATES vom 22. Dezember 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Dschibuti über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Dschibuti im Rahmen der EU-Militäroperation Atalanta
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32009D0029BESCHLUSS 2009/29/GASP DES RATES vom 22. Dezember 2008 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Somalia über die Rechtsstellung der EU-geführten Seestreitkräfte in der Republik Somalia im Rahmen der EU-Militäroperation Atalanta
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32009D0916BESCHLUSS 2009/916/GASP DES RATES vom 23. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über die Rechtsstellung der EU-geführten Einsatzkräfte in der Republik Seychellen im Rahmen der EU-Militäroperation Atalanta
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32009D0915BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2009 zur Änderung des Beschlusses 2000/265/EG des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2009/915/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32009D0558BESCHLUSS 2009/558/CFSP DES RATES vom 16. März 2009 über den Abschluss des Abkommens über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen zwischen der Europäischen Union und Israel
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Art. 3 32004D0924BESCHLUSS 2004/924/GASP DES RATES vom 22. November 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rechtsstellung und die Tätigkeit der Mission der Europäischen Union zur Stützung der Rechtsstaatlichkeit in Georgien, EUJUST THEMIS
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.