Erwägungsgrund 4 32009D0104BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. November 2008 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung von Anlage V des Abkommens über den Handel mit Wein, das dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits beigefügt ist (2009/104/EG)
Der Briefwechsel sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32006D0909BESCHLUSS DES RATES vom 4. Dezember 2006 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über Anpassungen der Handelspräferenzen bei Käse auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Text von Bedeutung für den EWR) (2006/909/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32009D0855BESCHLUSS DES RATES vom 20. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2 und ihrer Anhänge und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (2009/855/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32005D0798BESCHLUSS DES RATES vom 14. November 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Fragen betreffend den Handel mit Wein (2005/798/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte daher genehmigt werden.
Erwägungsgrund 5 32009D0877BESCHLUSS 2009/877/GASP DES RATES vom 23. Oktober 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen über die Bedingungen und Modalitäten für die Überstellung mutmaßlicher Piraten und bewaffneter Räuber durch die EUNAVFOR an die Republik Seychellen und für deren Behandlung nach einer solchen Überstellung
Der Briefwechsel sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet und vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0963Dieses Abkommen in Form eines Briefwechsels sollte genehmigt werden —