Erwägungsgrund 1 32009D0347in Anbetracht dessen, dass die am 1. April 2007 in Kraft getretene erste Stufe der Spezifikationen für bildgebende Geräte in Anhang C Teil VII aufgehoben und…
Erwägungsgrund 4 32009D0489BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/489/EG)
Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII sollten am 1. Juli 2009 aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt…
Erwägungsgrund 1 32009D0789in der Erwägung, dass die seit dem 1. Januar 2006 geltenden Spezifikationen für Computerbildschirme in Anhang C, Teil II, aufgehoben und durch überarbeitete…
Erwägungsgrund 5 32005D0042BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der Verwaltungsorgane, die nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzt wurden, über die Änderung von Anhang C, Teil II, Spezifikationen für Bildschirme (2005/42/EG)
Die Spezifikationen für Bildschirme in Anhang C, Teil II sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden —
Erwägungsgrund 1 32009D0489BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/489/EG)
in Anbetracht der Tatsache, dass die am 20. Juli 2007 in Kraft getretene erste Stufe der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII aufgehoben und durch…
Erwägungsgrund 4 32009D0789Ab dem 30. Oktober 2009 sollten die Spezifikationen für Computerbildschirme in Anhang C, Teil II, für Computerbildschirme mit einer Bildschirmdiagonale unter 30…