Erwägungsgrund 4 32008D0916BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/916/EG)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die Anträge bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32008D0370BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. April 2008 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/370/EG)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für die beiden Anträge bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 5 32009D0764BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/764/EG)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die von Spanien und Portugal eingereichten Anträge bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32008D0818BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Oktober 2008 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/818/EG)
Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die beiden Anträge bereitzustellen —
Erwägungsgrund 4 32009D0843BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/843/EG)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 3 32009D0408Am 29. Dezember 2008 stellte Spanien infolge von Entlassungen in der Kraftfahrzeugindustrie einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds. Der Antrag erfüllt die…