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Dänemark beteiligt sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks nicht an der Annahme dieses Beschlusses, der daher für Dänemark weder bindend noch auf Dänemark anwendbar ist.
Dänemark beteiligt sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks nicht an der Annahme dieses Beschlusses, der daher für Dänemark…
Nach den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieses Beschlusses, der für Dänemark nicht…
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des genannten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieses Beschlusses, der für…
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieses Beschlusses, der für Dänemark nicht…
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des genannten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme und Anwendung dieses Beschlusses,…
Gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls über die Position Dänemarks im Anhang des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.