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Gemäß dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokoll über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an Maßnahmen gemäß Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Damit die Bestimmungen des Übereinkommens von Lugano auf Dänemark Anwendung finden, sollte Dänemark daher Vertragspartei eines neuen Übereinkommens werden, das denselben Gegenstand regelt.
Gemäß dem dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokoll über die Position Dänemarks…
Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position…
Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position…
Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position…
Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position…
Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.