Erwägungsgrund 6 32007D0097BESCHLUSS DES RATES vom 12. Februar 2007 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banco de España (2007/97/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32006D0476BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juni 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque de France (2006/476/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte daher gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32006D0212BESCHLUSS DES RATES vom 14. März 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Österreichischen Nationalbank (2006/212/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32009D0710BESCHLUSS DES RATES vom 14. September 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska (2009/710/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0105BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque centrale du Luxembourg (2009/105/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32009D0593BESCHLUSS DES RATES vom 27. Juli 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije (2009/593/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —