Erwägungsgrund 1 32010D0011BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für von Verbrauchern anzubringende kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10298) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/11/EU)
Die Richtlinie 2001/95/EG sieht vor, dass von den europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden sollten, die gewährleisten, dass Produkte…
Erwägungsgrund 1 32010D0009BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Baderinge, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständer für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10290) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/9/EU)
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG sollten von europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden, die gewährleisten, dass Produkte der allgemeinen…
Erwägungsgrund 1 32010D0376BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (2010/376/EU)
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG sollten von europäischen Normungsgremien europäische Normen festgelegt werden, die gewährleisten, dass Produkte der allgemeinen…
Erwägungsgrund 1 32008D0264BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. März 2008 über Brandsicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Zigaretten gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/264/EG)
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG sollen europäische Normungsgremien Europäische Normen erarbeiten. Letztere sollen gewährleisten, dass Produkte der allgemeinen…
Erwägungsgrund 3 32008D0357BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. April 2008 über spezifische Kindersicherheitsanforderungen, denen Europäische Normen für Feuerzeuge gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2008/357/EG)
Ferner sollen gemäß dieser Richtlinie europäische Normungsgremien Europäische Normen festlegen, die gewährleisten, dass die darunter fallenden Produkte der…
Erwägungsgrund 2 32010D0009BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Baderinge, Badehilfen, Badewannen und Badewannenständer für Säuglinge und Kleinkinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10290) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/9/EU)
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG wird davon ausgegangen, dass ein Produkt sicher ist — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden…