Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wurde das Verbot prophylaktischer Impfungen bestätigt; zugleich wurden die Möglichkeiten für Notimpfungen gegen MKS ausgeweitet.
Die zuständige oberste Landesbehörde kann, vorbehaltlich des Vorliegens der Genehmigung der Europäischen Kommission, für ein bestimmtes Gebiet (Impfgebiet) die…
Impfungen gegen die Maul- und Klauenseuche sind vorbehaltlich des Absatzes 2 und des § 16 verboten. Heilversuche sind verboten.
Mit der Annahme der Richtlinie 2003/85/EG des Rates vom 29. September 2003 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche, zur…
Gemäß Artikel 4 der Richtlinie 90/423/EWG des Rates vom 26. Juni 1990 zur Änderung der Richtlinie 85/511/EWG zur Einführung von Maßnahmen der Gemeinschaft zur…
Mit Artikel 4 der Richtlinie 90/423/EWG des Rates wurde 1991 gemeinschaftsweit die Einstellung prophylaktischer Impfungen gegen MKS verfügt.
Zugleich war in der Entscheidung 90/424/EWG die Möglichkeit von Unterstützungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in Drittländern insbesondere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.