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Die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Beschlusses liegt beim Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird. Die Kommission wird in vollem Umfang beteiligt.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte obliegt dem Technischen Sekretariat der OVCW (im Folgenden als „Technisches Sekretariat“ bezeichnet). Es nimmt diese Aufgabe unter der Verantwortung des Vorsitzes und der Aufsicht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters wahr. Dazu trifft der Generalsekretär/ Hohe Vertreter die erforderlichen Vereinbarungen mit dem Technischen Sekretariat.
Der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission stimmen sich regelmäßig und gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten über das Projekt ab.
Die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Beschlusses liegt beim Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird.…
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Vorsitz zuständig, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und…
Der Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird, ist für die Durchführung dieses Beschlusses verantwortlich und…
Der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, vom Technischen Sekretariat…
Der Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird, ist für die Durchführung dieses Beschlusses verantwortlich und…
Für die in Artikel 1 genannte Mission führt ein Vertreter des Generalsekretärs/Hohen Vertreters gemäß den in Artikel 2 Absatz 2 genannten Konsultationen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.