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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. September 2009 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschweißten Rohren und Hohlprofilen mit quadratischem oder rechteckigem Querschnitt aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl) mit Ursprung in Belarus, der Türkei und der Ukraine (2009/698/EG)
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