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Nach Artikel 11 Absatz 2 des Beschlusses 2008/839/JI migrieren die an SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten bis spätestens 30. September 2009 mittels der Übergangsarchitektur mit Unterstützung Frankreichs und der Kommission von N.SIS zu N.SIS II. Dieser Termin kann erforderlichenfalls nach dem Verfahren von Artikel 17 Absatz 2 des Beschlusses geändert werden.
In Anbetracht der Verzögerung bei der Migration von SIS 1 zu SIS II sollte der neue Termin für den Abschluss der Migration so gewählt werden, dass er mit dem…
Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1272/2012 des Rates vom 20. Dezember 2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum…
Während der Testphase von SIS II festgestellte Probleme führten zu Verzögerungen bei der Durchführung der im Beschluss 2008/839/JI genannten Tätigkeiten. Nach…
Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1273/2012 des Rates vom 20. Dezember 2012 über die Migration vom Schengener Informationssystem (SIS 1+) zum…
Da die in Artikel 71 Absatz 3 des Beschlusses 2007/533/JI vorgesehenen Bedingungen somit erfüllt sind, obliegt es dem Rat, das Datum festzulegen, ab dem das SIS…
Gemäß Artikel 71 Absatz 2 des Beschlusses 2007/533/JI gilt jener Beschluss für die am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten ab dem Zeitpunkt, der vom Rat mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.