Erwägungsgrund 5 32010D0664BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/003 ES/Galicien Bekleidung aus Spanien) (2010/664/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Spanien eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0663BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2010/002 ES/Cataluña automoción) (2010/663/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Spanien eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32010D0660BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Oktober 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2009/023 PT/Qimonda aus Portugal) (2010/660/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Portugal eingereichten Antrag bereitzustellen —
Erwägungsgrund 6 32009D0931BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/931/EG)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die von Belgien und Irland eingereichten Anträge bereitzustellen —
Erwägungsgrund 7 32009D1006BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2009 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/1006/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für die von Schweden, Österreich und den Niederlanden gestellten Anträge…
Erwägungsgrund 5 32010D0201BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2010 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2010/201/EU)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag für den von Deutschland eingereichten Antrag bereitzustellen —