Erwägungsgrund 3 32008D0144BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Volksrepublik China andererseits, anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union (2008/144/EG)
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien dem Abkommen durch ein Protokoll zwischen dem Rat und der Volksrepublik China…
Erwägungsgrund 5 32008D0143BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (2008/143/EG)
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien dem Abkommen durch ein Protokoll zwischen dem Rat und der Volksrepublik China…
Erwägungsgrund 1 32007D0857BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 zur Änderung des Anhangs I der Beitrittsakte von 2005 (2007/857/EG)
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten die Republik Bulgarien und Rumänien den in der Liste des Anhangs I der Beitrittsakte aufgeführten…
Erwägungsgrund 1 32008D0493BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2008 zur Änderung von Anhang I der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (2008/493/EG)
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen, im Anhang I aufgeführten…
Erwägungsgrund 2 32009D0432BESCHLUSS DES RATES vom 4. November 2008 über die Unterzeichnung eines Protokolls zur Änderung des Seeverkehrsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Regierung der Volksrepublik China andererseits (2009/432/EG)
Der Rat hat die Kommission am 23. Oktober 2006 ermächtigt, anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union mit China ein…
Erwägungsgrund 1 32007D0549BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2007 zur Änderung des Internen Abkommens vom 17. Juli 2006 zwischen den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008—2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und die Bereitstellung von Finanzhilfe für die überseeischen Länder und Gebiete, auf die der vierte Teil des EG-Vertrags Anwendung findet (2007/549/EG)
Gemäß Artikel 6 Absatz 11 des Beitrittsakte von 2005 sind Bulgarien und Rumänien dem Internen Abkommen automatisch ab dem Tag ihres Beitritts beigetreten.