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Es ist angebracht, dass Liechtenstein zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten beiträgt. Da das Protokoll am 28. Februar 2008 unterzeichnet wurde, wird es jedoch als angemessen erachtet, dass es zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für die Einrichtung des C.SIS ab dem 1. Januar 2008 beitragen sollte. Es wird auch als angebracht angesehen, dass es zu den Betriebskosten ab dem 1. Januar 2010 beiträgt.
Es ist angebracht, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beiträgt. Da das Abkommen am 26.…
Es ist angebracht, dass diese Mitgliedstaaten zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beitragen. Da sie der Europäischen Union erst 2004…
Es ist angebracht, dass Bulgarien und Rumänien zu den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für das C.SIS beitragen. Da sie der Europäischen Union erst 2007…
In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung werden die folgenden Gedankenstriche angefügt: „— Für Bulgarien und Rumänien wird dieser Beitrag nur auf der…
In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung wird folgender Gedankenstrich angefügt: „— Für die Schweizerische Eidgenossenschaft wird der Beitrag nur auf der…
In Titel I Nummer 3 der C.SIS-Finanzregelung wird folgender Gedankenstrich hinzugefügt: „— Für Staaten, die 2004 Mitglieder der Europäischen Union geworden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.