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Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen legt fest, dass sich das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht für die Mitgliedstaaten, die durch das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (nachstehend „das Protokoll“ genannt) gebunden sind, nach jenem Protokoll bestimmt.
Das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht bestimmt sich für die Mitgliedstaaten, die durch das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf…
Diese Verordnung tritt hinsichtlich Unterhaltssachen an die Stelle der Verordnung (EG) Nr. 805/2004, außer in Bezug auf Europäische Vollstreckungstitel über…
Das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht wird hiermit im Namen der Europäischen Gemeinschaft gebilligt.…
Ungeachtet des Artikels 22 des Protokolls wird anhand der Bestimmungen des Protokolls auch das auf Unterhaltsforderungen anzuwendende Recht bestimmt, die in…
Im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht haben die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten an Verhandlungen teilgenommen, die am 23.…
Anhand der Bestimmungen des Protokolls sollte das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht bestimmt werden, wenn eine Entscheidung über diese Pflichten gemäß…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.