Gesetze
Gesetz wird geladen …
1. Das Mandat der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz (IPEEC), das diesem Beschluss als Anhang I beigefügt ist, wird im Namen Europäischen Gemeinschaft genehmigt.
2. Die Vereinbarung über die Einrichtung des Sekretariats der Internationalen Partnerschaft für die Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz bei der Internationalen Energieagentur, die diesem Beschluss als Anhang II beigefügt ist, wird im Namen Europäischen Gemeinschaft genehmigt.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), — das Mandat der Internationalen Partnerschaft für die…
Der Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft wird im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird im Namen der Europäischen Union genehmigt.
Das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen…
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Die Unterzeichnung des Vertrags zur Gründung der Energiegemeinschaft wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.