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Bulgarien hat Personal- und Infrastrukturprobleme bei der Durchführung der gemäß Artikel 21 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 639/2003 in der Gemeinschaft vorgeschriebenen Veterinärkontrollen bei ausgeführten lebenden Rindern an der Ausgangsstelle im Hafen von Burgas verzeichnet. Es fehlen insbesondere Einrichtungen für amtliche Tierärzte zur Inspektion lebender Rinder sowie eine zugelassene Kontrollstelle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 in der unmittelbaren Umgebung des Hafens, wo die Tiere entladen, getränkt und gefüttert werden sowie ruhen können, wenn sie zur Weiterbeförderung nicht transportfähig sind oder nicht innerhalb der in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 festgesetzten Beförderungsdauer transportiert werden können.
Bulgarien legte der Kommission am 17. September 2009 ein Programm zur Kontrolle und Überwachung der Transportbedingungen für lebende Rinder vor, die 2010 durch…
Die Verordnung (EG) Nr. 639/2003 der Kommission vom 9. April 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates hinsichtlich des…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 prüfen amtliche Tierärzte der Mitgliedstaaten an der Ausgangsstelle, ob beim Transport der Tiere die Bestimmungen der…
Das von Bulgarien am 17. September 2009 vorgelegte nationale Programm zur Kontrolle und Überwachung der Transportbedingungen für lebende Rinder, die 2010 durch…
Die Kommission hat das von Bulgarien für 2010 vorgelegte Programm sowohl unter veterinärrechtlichen als auch unter finanziellen Gesichtspunkten geprüft. Dabei…
Die Finanzhilfe der Union wird auf 80 % der Kosten festgesetzt, die Bulgarien für Entwurf und Ausführung beim Bau von Inspektionseinrichtungen und einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.