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BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 25. Februar 2010 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die mit Wirkung vom 1. Februar 2009, 1. März 2009, 1. April 2009, 1. Mai 2009 und 1. Juni 2009 auf die Dienstbezüge der Beamten, der Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern anwendbar sind (2010/123/EU)
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