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Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Festlegung der Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am Programm „Jugend in Aktion“ und am Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens (2007—2013) (im Folgenden als „Abkommen“ bezeichnet) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — zu unterzeichnen. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…
Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die ermächtigt ist (sind), das Abkommen vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.