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Mit dem Beschluss 2009/1005/EU des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Finanzierung des Europäischen Konjunkturprogramms wurde der für Ausgaben des EGFL verfügbare Betrag entsprechend den Bestimmungen des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates weiter gekürzt.
In dem Beschluss 2009/379/EG der Kommission sind die Beträge, die gemäß Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 143d der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates ,…
Mit dem Beschluss 2009/379/EG der Kommission werden die Beträge festgesetzt, die gemäß Artikel 10 Absatz 2 und Artikel 143d der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003…
Im Anhang des Beschlusses 2006/410/EG der Kommission vom 24. Mai 2006 zur Festsetzung der Beträge, die gemäß Artikel 10 Absatz 2, den Artikeln 143d und 143e der…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 884/2006 der Kommission vom 21. Juni 2006 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr.…
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik werden die…
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 11. und 12. Dezember 2008 ein Europäisches Konjunkturprogramm gebilligt, in dem die Einleitung vorrangiger…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.