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Gemäß Artikel 28.1 Satz 1 der ESZB-Satzung beträgt das Kapital der Europäischen Zentralbank (EZB) 5 Mrd. EUR. Das Kapital der EZB wurde gemäß Artikel 48.3 der ESZB-Satzung infolge des Beitritts von Mitgliedstaaten zur Union und der Mitgliedschaft ihrer nationalen Zentralbanken im Europäischen System der Zentralbanken auf 5 760 652 402,58 EUR erhöht.
Das Kapital der EZB wird um 5 Mrd. EUR von 5 760 652 402,58 EUR auf 10 760 652 402,58 EUR erhöht.
Gemäß Artikel 1 des Beschlusses EZB/2010/26 vom 13. Dezember 2010 über die Erhöhung des Kapitals der Europäischen Zentralbank wurde das Kapital der EZB mit…
Gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1009/2000 kann der EZB-Rat das Kapital der EZB über den in Artikel 28.1 Satz 1 der ESZB-Satzung festgelegten Betrag…
Angesichts des Anstiegs der Bilanzsumme der EZB in den letzten Jahren wird die Erhöhung des Kapitals der EZB um 5 Mrd. EUR als erforderlich angesehen, um so die…
Gemäß Artikel 28.1 Satz 2 der ESZB-Satzung kann das Kapital der EZB durch einen Beschluss des EZB-Rates mit der in Artikel 10.3 der ESZB-Satzung vorgesehenen…
Gemäß Artikel 49.1 in Verbindung mit Artikel 30.1 der Satzung muss die NZB eines Mitgliedstaats, dessen Ausnahmeregelung aufgehoben wurde, ferner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.