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Am 3. Juni 2009 hat die Kommission ihre Mitteilung mit dem Titel „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ angenommen, die auf eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Sozialpartnern in der Europäischen Union bei drei Schlüsselprioritäten abzielt: Aufrechterhaltung der Beschäftigung; Schaffung von Arbeitsplätzen und Förderung der Mobilität; Verbesserung von Qualifikationen und ihre Anpassung an die Erfordernisse des Arbeitsmarkts sowie leichterer Zugang zur Beschäftigung.
Am 7. April 2000 hat die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Die Beschäftigung vor Ort fördern — Eine lokale Dimension für die europäische…
Die Schlussfolgerungen der Europäischen Taskforce „Beschäftigung“ und die Überprüfung der Nationalen Aktionspläne für Beschäftigung der Mitgliedstaaten, die…
Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2006 mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern — der Beitrag der Europäischen Union zur…
In ihrer Mitteilung vom 3. Juni 2009 mit dem Titel „Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung“ hat die Kommission die Notwendigkeit hervorgehoben,…
Die Gewährleistung von Mindeststandards und die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Union sind ein Hauptanliegen der europäischen Sozialpolitik…
In ihrer Mitteilung vom 2. Juli 2008 mit dem Titel „Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts“…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.