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Im Einklang mit der IAO-Verfassung wird die Annahme eines Übereinkommens oder einer Empfehlung durch die Konferenz oder die Ratifikation eines Übereinkommens durch ein Mitglied in keinem Fall so ausgelegt, als würde dadurch irgendein Gesetz, Rechtsspruch, Gewohnheitsrecht oder Vertrag berührt, die den betroffenen Arbeitnehmern günstigere Bedingungen gewährleisten als die, die in dem Übereinkommen oder in der Empfehlung vorgesehen sind.
Diese Verordnung hindert die Mitgliedstaaten nicht an der Aushandlung, dem Abschluss, dem Beitritt zu, der Änderung oder der Anwendung internationaler…
Diese Richtlinie lässt das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, für Arbeitnehmer günstigere Rechts- und Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu erlassen oder…
Diese Verordnung hindert Mitgliedstaaten nicht daran, Übereinkünfte oder Vereinbarungen zur weiteren Vereinfachung der Beweisaufnahme beizubehalten oder zu…
Diese Richtlinie schränkt die Möglichkeit der Mitgliedstaaten nicht ein, für die Arbeitnehmer günstigere Rechts- oder Verwaltungsvorschriften anzuwenden oder zu…
Es steht den Mitgliedstaaten frei, die beim Inkrafttreten dieser Richtlinie geltenden zweiseitigen oder mehrseitigen Übereinkünfte oder Vereinbarungen auch…
Den Arbeitnehmern sollte nicht der Schutz entzogen werden, der ihnen durch Bestimmungen gewährt wird, von denen nicht oder nur zu ihrem Vorteil durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.