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Das Mandat des Sonderbeauftragten beruht auf den politischen Zielen der Europäischen Union (im Folgenden „EU“ oder „Union“) hinsichtlich der weiteren Stabilisierung und Konsolidierung der Lage nach den Konflikten in der afrikanischen Region der Großen Seen unter besonderer Berücksichtigung der regionalen Dimension der Entwicklungen in den betroffenen Ländern. Diese Ziele, mit denen insbesondere die Einhaltung der grundlegenden Normen der Demokratie und der verantwortungsvollen Staatsführung, einschließlich der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, gefördert werden soll, umfassen Folgendes:
einen aktiven und effektiven Beitrag zu einer kohärenten, nachhaltigen und verantwortungsvollen Politik der Union in der afrikanischen Region der Großen Seen sowie zur Förderung eines kohärenten Gesamtkonzepts der Union in der Region. Der Sonderbeauftragte unterstützt die Arbeit des Hohen Vertreters in der Region;
Gewährleistung eines fortgesetzten Engagements der Union für den Stabilisierungs- und Wiederaufbauprozess in der Region durch eine aktive Präsenz vor Ort und in den relevanten internationalen Gremien, Kontaktpflege mit den wichtigsten Akteuren und Mitwirkung an der Krisenbewältigung;
Beitrag zur Entwicklung nach dem Ende der Übergangsphase in der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo), insbesondere im Hinblick auf den politischen Prozess zur Konsolidierung der neuen Institutionen und Festlegung eines weiteren internationalen Rahmens für politische Konsultationen und Koordinierung mit der neuen Regierung;
Beitrag – in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen/der MONUC – zur internationalen Unterstützung im Hinblick auf eine umfassende Reform des Sicherheitssektors in der DR Kongo, insbesondere bezüglich der Koordinierungsrolle, die die Union dabei zu übernehmen bereit ist;
Beitrag zu geeigneten Folgemaßnahmen nach der Internationalen Konferenz zur Region der Großen Seen, insbesondere durch die Schaffung enger Kontakte mit dem Sekretariat der Großen Seen und dessen Exekutivsekretär sowie mit der Troika des Folgemechanismus und durch die Förderung gutnachbarlicher Beziehungen in der Region;
Bekämpfung des immer noch erheblichen Problems bewaffneter Gruppierungen, die über die Grenzen hinweg operieren, wodurch die Gefahr einer Destabilisierung der Länder in der Region und einer Verschlimmerung ihrer inneren Probleme droht;
Beitrag zur Stabilisierung der Konflikt-Folgesituation in Burundi, Ruanda und Uganda, insbesondere durch Begleitung der Friedensverhandlungen mit bewaffneten Gruppierungen wie der FNL und der LRA.
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