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Die Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (nachstehend „Protokoll“ genannt) wird im Namen der Union vorbehaltlich des Abschlusses des genannten Protokolls genehmigt. Der Wortlaut des Protokolls ist diesem Beschluss beigefügt.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Protokoll vorbehaltlich seines Abschlusses im Namen der Union zu unterzeichnen.
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Protokoll von der Union und ihren Mitgliedstaaten ab dem Tag seiner Unterzeichnung in dem nach dem innerstaatlichen Recht zulässigen Umfang vorläufig angewendet.
Ein Beschluss über die Beendigung der vorläufigen Anwendung des Protokolls und über eine entsprechende Mitteilung an die Vereinigten Staaten von Amerika nach Artikel 9 Absatz 2 des Protokolls sowie ein Beschluss über die Rücknahme einer solchen Mitteilung wird vom Rat im Namen der Union und der Mitgliedstaaten einstimmig im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen des Vertrags gefasst.
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Protokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden —
Ein Beschluss über die Beendigung der vorläufigen Anwendung des Abkommens und über eine entsprechende Mitteilung an die Vereinigten Staaten von Amerika nach…
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses ist das Protokoll im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden —
Das Protokoll ist vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen und vorläufig anzuwenden —
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und vorläufig…
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses sollte das Protokoll im Namen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten unterzeichnet und vorläufig angewandt werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.