Erwägungsgrund 4 32011D0466BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Abschluss eines Abkommens über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Kanada (2011/466/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32009D0516BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/516/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0719BESCHLUSS DES RATES vom 7. März 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit bei der Regelung der Sicherheit der Zivilluftfahrt (2011/719/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32006D0530BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juni 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/530/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0510BESCHLUSS DES RATES vom 22. Juni 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung Australiens über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/510/EG)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0365BESCHLUSS DES RATES UND DER KOMMISSION vom 15. Mai 2006 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (2006/365/EG, Euratom)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —