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Im Interesse der Harmonisierung ihrer Visumpolitik mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind haben einige Mitgliedstaaten den Staatsangehörigen der Föderativen Republik Brasilien (im Folgenden: „Brasilien“) vor ihrem Beitritt zur Union die Befreiung von der Visumpflicht gewährt, da Brasilien auf der Liste der Drittländer steht, deren Staatsangehörige von der Visumpflicht befreit sind.
Im Interesse der Harmonisierung ihrer Visumpolitik mit den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 zur Aufstellung der Liste…
Brasilien hat mit den meisten Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht, die entweder vor deren Beitritt zur Union oder vor…
Brasilien hat mit den meisten Mitgliedstaaten bilaterale Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht, die entweder vor deren Beitritt zur Union oder vor…
Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann Brasilien die Visumpflicht für die Mitgliedstaaten nicht einseitig aufheben; es bedarf eines Abkommens über die…
Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann Brasilien die Visumpflicht für die Mitgliedstaaten nicht einseitig aufheben: es bedarf eines Abkommens über die…
Da Brasilien gegenüber einigen Mitgliedstaaten keine Behandlung auf Gegenseitigkeitsbasis praktiziert, ermächtigte der Rat die Kommission durch Beschluss vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.