Erwägungsgrund 6 32010D0622BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (2010/622/EU)
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 2. Juli 2008 aufgenommen und am 1. Oktober 2009 abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32009D0479BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/479/EG)
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 7. Juli 2008 aufgenommen und am 16. Oktober 2008 abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32009D0481BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/481/EG)
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 4. Juli 2008 aufgenommen und am 16. Oktober 2008 abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32009D0480BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mauritius über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/480/EG)
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 11. Juli 2008 aufgenommen und am 16. Oktober 2008 abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32009D0482BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/482/EG)
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 9. Juli 2008 aufgenommen und am 16. Oktober 2008 abgeschlossen.
Erwägungsgrund 3 32009D0478BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Antigua und Barbuda über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/478/EG)
Die Verhandlungen über das Abkommen wurden am 18. Juli 2008 aufgenommen und am 16. Oktober 2008 abgeschlossen.