Erwägungsgrund 7 32007D0708BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Oktober 2007 zur Änderung der Liste der zu Mitgliedern der Wissenschaftlichen Ausschüsse in den Bereichen Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt ernannten Sachverständigen und der Verlängerung ihrer Amtszeit (2007/708/EG)
Der Beschluss K(2004) 2788 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 46 32009L0029RICHTLINIE 2009/29/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32008L0025RICHTLINIE 2008/25/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2008 zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Die Richtlinie 2002/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32007L0048RICHTLINIE 2007/48/EG DER KOMMISSION vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 2003/90/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/53/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/90/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 6 32010D0777BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Einfuhrbedingungen für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung aus Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8992) (2010/777/EU)
Die Richtlinie 2008/90/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 39 32008L0101RICHTLINIE 2008/101/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Einbeziehung des Luftverkehrs in das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —