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Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten (im Folgenden „Abkommen“) wird im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen,…
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber gewöhnlicher Reisepässe…
Die Kommission hat im Namen der Europäischen Union mit der Föderativen Republik Brasilien ein Abkommen über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen,…
Das am 28. April 2010 in Brüssel paraphierte Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von…
Das am 28. April 2010 in Brüssel paraphierte Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber…
Da Brasilien gegenüber einigen Mitgliedstaaten keine Behandlung auf Gegenseitigkeitsbasis praktiziert, ermächtigte der Rat die Kommission durch Beschluss vom…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.