Erwägungsgrund 1 32007D0763BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2007 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen — gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt — über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2007/763/EG)
Das Übereinkommen — gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt — über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten…
Art. 4 Abs. 2 32011D0168Die Union überwacht kontinuierlich die Umsetzung des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und…
Art. 1 32006D0313BESCHLUSS DES RATES vom 10. April 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung (2006/313/GASP)
Das Abkommen zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union über Zusammenarbeit und Unterstützung wird im Namen der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 4 32011D0853BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2011 über die Unterzeichnung des Europäischen Übereinkommens über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten im Namen der Union (2011/853/EU)
Das Übereinkommen ist am 1. Juli 2003 in Kraft getreten und liegt für die Union und ihre Mitgliedstaaten zur Unterzeichnung auf.
Art. 14 32006D0006BESCHLUSS DES RATES vom 12. Dezember 2005 zur Annahme der Regelung zur Festlegung der Modalitäten für die Gewährung einer finanziellen Unterstützung zur Ergänzung der Versorgungsbezüge des überlebenden Ehegatten, der an einer schweren oder längeren Krankheit leidet oder der behindert ist (2006/6/EG, Euratom)
Diese Regelung tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem der Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften das…
Erwägungsgrund 1 32004D0660BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Juli 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu den Änderungen der Anlagen von Anhang 6 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2004/660/EG)
Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.