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Die Änderung betrifft eine Bestimmung des Dritten Teils des AEUV und führt nicht zu einer Ausdehnung der der Union im Rahmen der Verträge übertragenen Zuständigkeiten —
Diese Verordnung lässt die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten gemäß dem AEUV unberührt.
Mit der in diesem Beschluss vorgesehenen vorläufigen Anwendung wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang…
Mit der in diesem Beschluss vorgesehenen vorläufigen Anwendung wird der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten im Einklang…
Gemäß Artikel 48 Absatz 6 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) kann der Europäische Rat einstimmig nach Anhörung des Europäischen Parlaments und der…
Diese Verordnung berührt nicht die im AEUV niedergelegten Befugnisse der Kommission zur Durchführung der Wettbewerbsvorschriften —
Die Änderungen berühren weder die geltenden nationalen Bestimmungen, insbesondere was die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Behörden und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.