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Am 11. August 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/445/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31. August 2011 angenommen. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragen bis zu diesem Datum belief sich auf 700 000 EUR. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte auf 1 004 000 EUR aufgestockt werden, damit die zusätzlichen operativen Erfordernisse der Mission abgedeckt werden können.
Am 22. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/106/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31. August 2010…
Am 22. Februar 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/107/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31. August 2010…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September…
Am 15. September 2009 hat der Rat die Gemeinsame Aktion 2009/706/GASP zur Verlängerung des Mandats des Sonderbeauftragten der Europäischen Union bis zum 31.…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.