Erwägungsgrund 4 32011D0398BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Protokolls zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten, die die Handelsbestimmungen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits betreffen (2011/398/EU)
Das Protokoll wurde am 11. Februar 2011 im Namen der Union unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32011D0392BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko zur Festlegung eines Mechanismus für die Beilegung von Streitigkeiten (2011/392/EU)
Dieses Abkommen wurde am 13. Dezember 2010 im Namen der Union unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32011D0474BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2011 über den Abschluss des Protokolls über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten und die finanzielle Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (2011/474/EU)
Gemäß dem Beschluss 2010/814/EU des Rates wurde das Protokoll am 20. Dezember 2010 im Namen der Union unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32011D0294BESCHLUSS DES RATES vom 13. Mai 2011 über den Abschluss eines Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren (2011/294/EU)
Gemäß des Beschlusses 2010/783/EU des Rates wurde dieses neue Protokoll am 31. Dezember 2010 im Namen der Europäsichen Union unterzeichnet und vorläufig…
Erwägungsgrund 4 32011D0034BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2010 über die Unterzeichnung im Namen der Union und vorläufige Anwendung des Protokolls zu dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Ukraine an den Programmen der Union (2011/34/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32011D0027BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Protokolls zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Republik Moldau an den Programmen der Union (2011/27/EU)
Das Protokoll sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden.