Erwägungsgrund 4 32012D0227BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (2012/227/EU)
Die Verordnung (EWG) Nr. 1014/90 der Kommission , die in das EWR-Abkommen aufgenommen worden war, ist überholt und sollte daher aus dem EWR-Abkommen gestrichen…
Erwägungsgrund 14 32011R1230VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Aufhebung bestimmter überholter Rechtsakte des Rates im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik
Eine Reihe von Rechtsakten betreffend bestimmte Länder sind infolge des Beitritts dieser Länder zur Union überholt.
Erwägungsgrund 2 32011R1230VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Aufhebung bestimmter überholter Rechtsakte des Rates im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik
Eine Reihe von Rechtsakten im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik sind überholt, aber formal noch in Kraft.
Erwägungsgrund 3 32011D0863BESCHLUSS DES RATES vom 16. Dezember 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/863/EU)
Zur Gewährleistung einer kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der Union und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…
Erwägungsgrund 3 32011D0505BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2010 über den von der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zu vertretenden Standpunkt zur Ersetzung des Anhangs II dieses Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (2011/505/EU)
Zur Gewährleistung einer kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der Union und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…
Erwägungsgrund 3 32011D0467BESCHLUSS DES RATES vom 19. Juli 2011 über den Standpunkt, den die Europäische Union im Gemischten Ausschuss EU-Schweiz, der mit Artikel 14 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs III (Gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen) zu diesem Abkommen zu vertreten hat (2011/467/EU)
Zur Gewährleistung der kohärenten und korrekten Anwendung der Rechtsakte der EU und zur Vermeidung administrativer und etwaiger rechtlicher Schwierigkeiten…