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Die Teilnehmerstaaten der Ad-hoc-Konferenz haben am 20. Juli 2001 das Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten angenommen (Aktionsprogramm). Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 8. Dezember 2005 ein Internationales Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen durch die Staaten (Internationales Rückverfolgungsinstrument) angenommen. Diese beiden internationalen Instrumente erklären, dass die Staaten in geeigneter Weise mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, um die wirksame Umsetzung der Instrumente zu unterstützen.
Durch das Internationale Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und…
Nach der Verabschiedung des internationalen Rückverfolgungsinstruments hat die Europäische Union dessen uneingeschränkte Umsetzung unterstützt, indem sie die…
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 2. Dezember 2009 die Resolution A/RES/64/50 „Der unerlaubte Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen…
Der Rat hat am 26. Juni 1997 das EU-Programm zur Verhütung und Bekämpfung des illegalen Handels mit konventionellen Waffen angenommen, mit dem sich die…
Der Europäische Rat hat am 15./16. Dezember 2005 die EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger…
Am 6. Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 61/89 mit dem Titel „Auf dem Wege zu einem Vertrag über den Waffenhandel:…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.