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Parallel zu der Gemeinsamen Aktion 2006/184/GASP hat die Europäische Union einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von biologischen Waffen und von Toxinwaffen, in Ergänzung der Gemeinsamen Aktion der EU zur Unterstützung des BWÜ , festgelegt, in dem sich die Mitgliedstaaten bereit erklärt haben, den Vereinten Nationen jedes Jahr im April VBM-Berichte und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Listen der einschlägigen Experten und Laboratorien vorzulegen, um Untersuchungen über einen mutmaßlichen Einsatz von chemischen (biologischen) Waffen bzw. von Toxinwaffen zu erleichtern.
Am 20. März 2006 hat der Rat einen Aktionsplan zur Bekämpfung von biologischen Waffen und Toxinwaffen angenommen, der die Gemeinsame Aktion 2006/184/GASP zur…
Zur sofortigen praktischen Anwendung einiger Punkte der EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen unterstützt die Europäische Union das…
Der Rat hat am 10. November 2008 die Gemeinsame Aktion 2008/858/GASP zur Unterstützung des BWÜ im Rahmen der Strategie der EU gegen die Verbreitung von…
Die Staats- und Regierungschefs der EU haben im Juni 2003 einen Aktionsplan zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen (Aktionsplan von Thessaloniki)…
Verbesserung des vom Generalsekretär der Vereinten Nationen zur Untersuchung des vermuteten Einsatzes von biologischen Waffen und Toxinwaffen angewendeten…
Die Union setzt diese EU-Strategie aktiv um und führt die in deren Kapitel III aufgeführten Maßnahmen durch, insbesondere die Maßnahmen zur Verstärkung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.