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Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen („Übereinkommen“) stellt ein solides Fundament für ein weltweites System der Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene und für eine Regelung für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen und Unterhaltsvereinbarungen dar, da es eine unentgeltliche juristische Unterstützung in nahezu allen Fällen, die den Unterhalt für Kinder betreffen, sowie eine Vereinfachung der Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren vorsieht.
des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (ABl.…
„Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 2007“ einen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung…
Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (das…
Die Unterzeichnung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen…
Das Haager Übereinkommen vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen…
Im Rahmen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht haben die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten an Verhandlungen teilgenommen, die am 23.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.