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Am 5. Oktober 2006 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1562/2006 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (im Folgenden „Partnerschaftsabkommen“) erlassen. Ein Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Partnerschaftsabkommen war diesem Abkommen beigefügt. Das genannte Protokoll läuft am 17. Januar 2011 ab.
Am 5. Oktober 2006 hat der Rat das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (im Folgenden…
Am 5. Oktober 2006 hat der Rat das partnerschaftliche Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (im Folgenden…
Am 5. Oktober 2006 hat der Rat das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen (im Folgenden…
Am 22. November 2007 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1446/2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen…
Am 22. November 2007 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1446/2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen…
Am 22. November 2007 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1446/2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.