Erwägungsgrund 2 32011D0479BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Turngeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/479/EU)
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG ist ein Produkt als sicher anzusehen, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die europäische Normen umsetzen,…
Erwägungsgrund 2 32011D0476BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. Juli 2011 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für stationäre Trainingsgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/476/EU)
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG ist ein Produkt als sicher anzusehen, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die europäische Normen umsetzen,…
Erwägungsgrund 2 32011D0786BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2011 über die Sicherheitsanforderungen an Fahrräder, Kinderfahrräder und Gepäckträger für Fahrräder, die in europäischen Normen gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten sein müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2011/786/EU)
Gemäß der Richtlinie 2001/95/EG ist ein Produkt als sicher anzusehen, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die europäische Normen umsetzen,…
Erwägungsgrund 1 32013D0121BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. März 2013 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für bestimmte Sitze und Stühle für Kinder gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2013/121/EU)
Als sicher gelten Produkte, welche nationalen Normen genügen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG ausgearbeitet…
Erwägungsgrund 2 32010D0011BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Januar 2010 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für von Verbrauchern anzubringende kindergesicherte Feststeller für Fenster und Balkontüren gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 10298) (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/11/EU)
Nach der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden —…
Erwägungsgrund 2 32009D0490BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Juni 2009 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für tragbare Abspielgeräte gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/490/EG)
Nach der Richtlinie 2001/95/EG gilt ein Produkt — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch die betreffenden nationalen Normen geregelt werden —…