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Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Kommission beschließt, nach dem Verfahren gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG Verweise auf diese Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen, ist davon auszugehen, dass Turngeräte den allgemeinen Sicherheitsanforderungen dieser Richtlinie entsprechen, soweit es um Sicherheitsanforderungen geht, die durch die Normen geregelt werden.
Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Europäische Kommission beschließt, nach dem Verfahren gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG…
Um festzustellen, ob diese neue Fassung und eventuelle künftige Fassungen der europäischen Normen für Turngeräte der in der Richtlinie 2001/95/EG festgelegten…
Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Kommission beschließt, nach dem Verfahren in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt…
Mit der Entscheidung 2005/718/EG veröffentlichte die Kommission die Verweise auf sieben europäische Normen zur Sicherheit von Turngeräten im Amtsblatt der…
Sobald die betreffenden Normen vorliegen und sofern die Kommission beschließt, nach dem Verfahren in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2001/95/EG im Amtsblatt…
Sobald die Norm vorliegt und sofern die Kommission beschließt, die Verweisung darauf im Amtsblatt zu veröffentlichen, wird bei tragbaren Abspielgeräten, die im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.