Erwägungsgrund 3 32011D0530Die Kooperationsvereinbarung sollte unterzeichnet und bis zum Abschluss der Verfahren für ihren Abschluss vorläufig angewendet werden —
Art. 3 32011D0318BESCHLUSS 2011/318/GASP DES RATES vom 31. März 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Beteiligung der Vereinigten Staaten von Amerika an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
Art. 3 32011D0133BESCHLUSS 2011/133/GASP DES RATES vom 21. Februar 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Montenegros an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen wird ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind .
Art. 3 32013D0036BESCHLUSS DES RATES vom 29. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung der Vereinbarung zur Schaffung eines allgemeinen Rahmens für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (2013/36/EU)
Die Vereinbarung wird gemäß Artikel 13.1 der Vereinbarung ab ihrer Unterzeichnung vorläufig angewandt, bis die für ihren Abschluss erforderlichen Verfahren…
Art. 3 32011D0209BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und vorläufige Anwendung der Kooperationsvereinbarung NAT-I-9406 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (2011/209/EU)
Bis zu ihrem Inkrafttreten wird die Vereinbarung von der Union ab dem Tag ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Art. 3 32009D0097BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juli 2008 zur Unterzeichnung und vorläufigen Anwendung einer Vereinbarung zwischen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und der Europäischen Gemeinschaft über die Kooperation auf dem Gebiet der Luftsicherheitsaudits und –inspektionen sowie damit zusammenhängender Angelegenheiten (2009/97/EG)
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird die Vereinbarung ab ihrer Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für ihren Abschluss erforderlichen Verfahren…