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Gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik („Wasserrahmenrichtlinie der EU“) bemühen sich die Mitgliedstaaten bei Flussgebieten, die über das Gebiet der Union hinausgehen, um eine geeignete Koordinierung mit den entsprechenden Nichtmitgliedstaaten, um die Ziele der Richtlinie in der gesamten Flussgebietseinheit zu erreichen.
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im…
Die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im…
In der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft…
Wenn eine Flussgebietseinheit über das Gebiet der Gemeinschaft hinausgeht, so bemühen sich der oder die betroffenen Mitgliedstaaten um eine geeignete…
Um die Effizienz zu erhöhen und die Ressourcen sinnvoll zu nutzen, muss diese Richtlinie eng auf andere gewässerbezogene Rechtsvorschriften der Gemeinschaft…
Grundwasser in Wasserkörpern, die für die Trinkwasserentnahme genutzt werden oder für eine solche zukünftige Nutzung bestimmt sind, muss so geschützt werden,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.