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Das Übereinkommen von 2006 liegt seit dem 3. April 2006 bis einen Monat nach seinem endgültigen Inkrafttreten zur Unterzeichnung auf. Die Zustimmung, durch dieses Übereinkommen gebunden zu sein, ist entweder durch endgültige Unterzeichnung oder durch Ratifikation, Annahme, Genehmigung oder Beitritt auszudrücken.
Das Übereinkommen von 2006 liegt ab dem 3. April 2006 bis einen Monat nach seinem Inkrafttreten zur Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikations-, Annahme-…
Das Übereinkommen liegt vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2012 zur Unterzeichnung auf und die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden können…
Das Übereinkommen liegt vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2012 zur Unterzeichnung auf und die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden können…
Die Gemeinschaft hat am 2. November 2007 das Übereinkommen von 2006 unterzeichnet. Alle Mitgliedstaaten haben ihre Absicht bekundet, es zu ratifizieren.
Für jeden in Absatz 1 bezeichneten Staat oder die Europäische Gemeinschaft, die später ihre Zustimmung ausdrücken, durch das Übereinkommen gebunden zu sein,…
Dieses Übereinkommen tritt drei Monate nach dem Tag in Kraft, an dem fünf der in Artikel 24 Absätze 1 und 7 bezeichneten Mitglieder oder Zoll- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.